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Besteht
das Deutsche Reich auch heute noch?
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Es wird von sogenannten rechtskonservativen "Reichsideologen" behauptet, das Deutsche Reich sei 1945 nicht untergegangen, sondern bestehe bis heute weiter fort. Ist das richtig? Sie stützen sich in ihrer Argumentation dabei hauptsächlich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31.7.1973. Bevor aber näher auf die Frage eingegangen werden soll, ob das Deutsche Reich 1945 untergegangen ist oder nicht, soll zunächst einmal geklärt werden, wer denn diese Reichsideologen sind. [01] Wer sind die Reichsideologen? Top Reichsideologen sind in der Regel Menschen, die mit der rechten politischen Szene sympathisieren oder ihr angehören. Offenbar wollen sie es nicht wahr haben, dass die Nationalsozialisten den 2. Weltkrieg verloren haben, und würden am liebsten das Dritte Reich in den Grenzen von 1937, oder noch besser, in den Grenzen von 1914, wieder auferstehen lassen. Dabei sehen sie sich selber natürlich in einer führenden Position als Reichspräsident, Reichswehrminister, Reichinnenminister oder an ähnlich verantwortlicher Stelle. Die Reichsideologen berufen sich darauf, dass das Deutsche Reich juristisch nie untergegangen ist und stellen die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland sowie ihrer Verfassungsorgane in Frage. Eine der wichtigsten Argumentationsgrundlagen dieser Gruppierungen ist dabei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 (BVerfGE 36, 1 ff.), auf die anschliessend noch ausführlich eingegangen werden soll. Im Artikel 23 GG a.F. wird unter anderem gesagt: "Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig." Die diversen Reichsideologen haben darum sogenannte "Kommissarische Reichs-Regierungen" (KRR) gegründet, und sehen darin nun die laut BVerfG fehlenden Organe und behaupten, durch ihre Existenz das "Deutsche Reich" wieder handlungsfähig gemacht zu haben. Manch einer mag solche Vorstellungen belächeln. Doch den Mitgliedern der KRR ist es mit ihrer Arbeit durchaus ernst. Es existieren in jeder KRR diverse Ministerien, es gibt provisorische Amtssitze in Berlin und es werden Haftbefehle an Feinde des Reiches verschickt, in denen mit der Todesstrafe gedroht wird. Eine KRR hat sogar Reichstagswahlen durchgeführt. Über die Anzahl der Wahlberechtigten und die Wahlbeteiligung herrscht allerdings Schweigen. Der Präsident einer anderen KRR hat sich durch eine Nationalversammlung wählen lassen. Anwesend waren etwas mehr als 100 geladene "Reichsbürger". Schließlich verkaufen die meisten Reichsregierungen zahlreiche Dokumente, wie Personenausweise, Führerscheine, Gewerbeerlaubnisse und sogar Kfz-Kennzeichen des Deutschen Reiches heraus. Dies geschieht gegen eine Gebühr von ca. 25 bis 100 €. Eine Regierung kassiert darüber hinaus von ihren Bürgern einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von mindestens 120 €, der auf die zukünftig zu erhebende Steuern angerechnet werden soll. [02] Einige kommissarischen Reichs-Regierungen bzw. Exilregierungen des Deutschen Reiches, behaupten sogar, als Bürger des Deutschen Reiches stehe man der Bundesrepublik Deutschland exterritorial gegenüber, weswegen diese keinerlei steuerrechtlichen Forderungen stellen dürfe. Darum versuchen immer wieder Mitglieder der Reichsregierungen, sich ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Behörden zu entziehen, indem sie sich weigern Steuern, Bußgelder, Rundfunkgebühren, Zwangsvollstreckungen und ähnliches zu zahlen und indem sie versuchen, sich der Wehrpflicht zu entziehen. Details zu den Rundfunkgebühren und Steuern siehe hier: [03] Die "Frankfurter Rundschau" berichtet über den leitenden Kriminaldirektor und Chef der Polizeidirektion im sächsischen Grimma, Bernd Merbitz. Merbitz war u.a. der erste ostdeutsche Staatsschutzleiter und kenne, so die FR, die Neonaziszene in Sachsen vermutlich besser als jeder andere Polizist. Da verwundert es nicht, daß Bernd Merbitz auch die Reichsregierungen nicht unbekannt sind. In dem Bericht der FR heißt es zu diesem Thema: "Im Muldentalkreis treten seit längerem Leute in Erscheinung, die sich zu einer "Deutschen Reichregierung" zählen. Ein Haufen Spinner, der die Bundesrepublik nicht anerkennt, eigene Pässe und Führerscheine ausstellt, bundesrepublikanische Gesetze missachtet und eine eigene Regierung gebildet hat. "Das ist längst kein Spaß mehr", sagt Merbitz. Unter den "Reichsdeutschen" seien lauter Handwerker aus seiner Gegend, zum Teil angesehene Leute. Reichsdeutsche und NPD, das würde sich munter überschneiden." Verschiedentlich sind schon Mitglieder der KRR wegen fahrlässiger Verkehrsordnungs- Widrigkeiten, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzes, wegen Fahrens ohne Führerschein, der Angeklagte besaß nur einen "Reichsführerschein", wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Urkundenfälschungen, Verbreitung jugendgefährdender Angebote, Aufforderung zu Straftaten, Verunglimpfung des Staates, Bedrohung, Steuerhinterziehungen, versuchter Nötigung, Amtsanmaßung, Nichtbezahlens von Bußgeldern und etlicher anderer Straftaten verurteilt worden. Teilweise wurden Zwangsvollstreckungen durchgeführt, Hausdurchsuchungen angeordnet, Bußgeldverfahren eingeleitet oder Haftstrafen ausgesprochen. Details kann man hier nachlesen: [04] [05][33] So sei einem Bericht der "Thüringer Allgemeine" vom 4. Februar 2005 zufolge, ein Amtsrichter, der einen Haftbefehl gegen einen "Reichsbürger" angeordnet hatte, mit der "Reichsacht" belegt worden, was bedeute, dass der Richter nun "vogelfrei" sei und niemand eine Strafe zu fürchten bräuchte, der ihn umbringe. Außerdem habe der Richter nachweisen sollen, dass er kein Jude ist. Der Thüringer Verfassungsschutz befasst sich, so ist dem Bericht zu entnehmen, inzwischen mit den Reichsregierungen. [06] Die Verbindungen der Reichsregierungen reichen tief bis in die rechtsextreme Szene hinein und sind trotz vereinzelter ideologischer Differenzen nicht zu übersehen. Sie zeigen sich zum Beispiel auch in der Person Frank Wolfgang Richters, als "kommissarischen Oberpräsident" mit einer Vergangenheit in DSU (Deutsche Soziale Union) und der Brandenburger DVU (Deutsche Volks Union). Ein weiterer Reichsideologe, Hagen Palleske, war Gründungs-Mitglied der "Republikaner" (REPs) und 1985/86 deren erster Landesvorsitzender in Schleswig-Holstein. Ein ehemaliger Reichspräsident war Mitglied der NPD - allerdings habe er den Mitgliedsantrag angeblich "aus Versehen" ausgefüllt. Im Internetforum der "Exilregierung" wird mehr oder weniger offen für die NPD geworben. Der Pressesprecher dieser Exilregierung leugnet schon mal öffentlich den Holocaust und war im Dezember 2003 Gastredner bei einem Fest zur "Wintersonnenwende" auf dem "Reichshof" des Rechtsterroristen Manfred Roeder... [07], [08] Ist das Deutsche Reich 1945 untergegangen? Top Die Reichsregierungen leugnen die völkerrechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland als demokratisch verfasster Rechtsstaat und behaupten: "Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen!". Eine der wichtigsten Argumentationsgrundlagen dieser Gruppierungen ist dabei eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 (BVerfGE 36, 1 ff.), Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.7.1973 sieht wie folgt aus [09] [30]:
Auf dieser Passage basieren folgende Behauptungen der "Reichsideologen": 1. Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches. 3. Durch die Streichung des Art. 23 GG (alte Fassung: 23. Mai 1949) im Jahre 1990 wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes abgeschafft - und somit ebenfalls die Bundesrepublik Deutschland.
Man achte darauf, dass der Artikel 23 GG a.F. von 1949, die Vereinigung von Baden-Württemberg noch nicht endgültig vollzogen hatte. Betrachtet man sich zudem den ersten Satz des Art. 23 GG a.F. (alte Fassung), so fällt auf, dass dort von "Groß-Berlin" die Rede ist und das Saarland fehlt. Am 25. April 1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt. 1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, verblieb jedoch wirtschaftlich bis 1959 bei Frankreich. Wichtig ist natürlich auch der Punkt 2 im Artikel 23 GG a.F.. Er hält die Option einer Wiedervereinigung offen. Der Vollständigkeit halber, soll auch noch die Präambel des Grundgesetzes von 1949, also in seiner alten Fassung, dargestellt werden. Wir werden später darauf zurück kommen.
Auch hier sei darauf hingewiesen, dass ebenfalls in der Präambel, nämlich in Absatz 2, der Gedanke an die Wiedervereinigung berücksichtigt wurde. Nun soll aber nach und nach auf die drei obigen Behauptungen der Reichsideologen eingegangen werden. Die Reichsideologen konzentrieren sich zunächst einmal auf die beiden Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes: 1. Das Deutsche Reich ist nicht untergegangen. Zunächst ist wichtig, klarzustellen, daß man nur dann jemandem oder etwas "nachfolgen" kann, wenn dieses nicht mehr vorhanden ist. Man kennt dieses Prinzip aus dem Erbrecht. Dort regelt § 1922 BGB die sogenannte "Gesamtrechtsnachfolge". Mit dem Tode des Erblassers geht dessen Vermögen (die Erbschaft) als Ganzes auf seine Erben über. Im Falle des Deutschen Reiches ist es jedoch so, dass allgemein anerkannt ist, dass dieses nicht untergegangen, nicht im völkerrechtlichen Sinne "gestorben" st. Somit konnte auch kein "Erbfall" eintreten, keine Rechtsnachfolge. Zusammengefasst versteht man unter Rechtsnachfolge eine Identitätsaufgabe des ursprünglichen Rechtssubjektes. Die Bundesrepublik ist also nicht Rechtsnachfolgerin (= "Erbin") des Deutschen Reiches. Mit der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Teil des Deutschen Reichs neu organisiert. Und darum ist die Bundesrepublik als Staat identisch mit dem Deutschen Reich, wenn auch flächenmäßig nur eine Teilidentität besteht. Und somit bestand das Deutsche Reich auch nach 1945 weiter. Ist die BRD Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches? Top Wie wir bereits eben festgestellt haben, ist das Deutsche Reich als Völkerrechtssubjekt 1945 nicht untergegangen und bestand juristisch auch nach 1945 weiter. Das Deutsche Reich ist also weder durch die Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt durch die alliierten Siegermächte erloschen, wenn es in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung auch nicht dem Deutschen Reich entsprach. Das Deutsche Reich bestand somit auch nach 1945 fort, auch wenn es als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig war. Somit ist also die Bundesrepublik nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches. Teilidentität und Subjektidentität im völkerrechtlichen Sinne Top Wenn die Bundesrepublik Deutschland aber nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs ist, was ist sie dann? Auch dies erklärt das Bundesverfassungsgericht: Sie ist identisch mit dem Deutschen Reich. Nun mag man sich fragen: Wie soll das gehen? Wie kann der Staat "Bundesrepublik" mit dem Staat "Deutsches Reich" identisch sein? Man kann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wie folgt verstehen: Es handelt sich bei der Bundesrepublik Deutschland und dem Deutschen Reich nicht um zwei unterschiedliche Staaten, sondern um einen einzigen Staat, nämlich den deutschen Staat. Bundesrepublik und Deutsches Reich sind lediglich zwei verschiedene Namen für ein und dasselbe Gebilde. Sie sind zwar von der räumlichen Ausdehnung nur teilidentisch, aber sie sind als Rechtssubjekt identisch. Die Teilidentität war von Anfang an für die Bundesrepublik der Ansporn, sowohl durch den Artikel 23 GG a.F. als auch durch die Präambel, auf den unbefriedigenden Zustand dieser Teilidentität hinzuweisen und auf ein Deutschland in den Grenzen von 1937 hinzuwirken. Hierzu sagt Prof. Dr. Markus Heintzen von Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin: "Identität heißt, dass "Bundesrepublik Deutschland" nur ein anderer Name für ein staatliches Gebilde ist, das vorher Deutsches Reich geheißen hat und das in der Zeit vor dem Deutschen Reich Norddeutscher Bund genannt wurde. Die Identitätsthese postuliert mithin eine seit der Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahr 1866 in Deutschland ungebrochene staatsrechtliche Kontinuität – eine Kontinuität, aus der die Deutsche Demokratische Republik (DDR) vergeblich auszubrechen versuchte." Denn in der DDR vertrat man die Auffassung, das Deutsche Reich sei untergegangen und BRD und DDR seien Rechtsnachfolger. Diese Einstellung hatte sich die DDR allerdings erst nach 1968 zu eigen gemacht, denn auch die Sowjetunion und die DDR sind seit 1949 vom Fortbestand des deutschen Reiches ausgegangen. Dies bekundet deutlich die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1949, die bis zur Verfassung vom 6. April 1968 in Kraft war. [12] Es kann also zusammengefasst werden, dass die BRD nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist, da das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich nicht erloschen ist. Die BRD ist bezogen auf das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich aber identisch und lebt in einer staatsrechtlichen Kontinuität mit dem Norddeutschen Bund und dem Deutschen Reich, wenn es auch flächenmäßig nur eine Teilidentität mit dem Deutschen Reich besitzt. Der durch den alliierten Kontrollrat der Siegermächte des 2. Weltkrieges, im Potsdamer Abkommen auferzwungenen flächenmäßigen Teilidentität, versucht die Bundesrepublik Deutschland allerdings in der Präambel des Grundgesetzes und im Artikel 23 GG a.F. etwas entgegen zu setzen. Die BRD ist also in Bezug auf das Völkerrechtssubjekt Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich, in Bezug auf die räumliche Ausdehnung allerdings nur teilidentisch mit dem Deutschen Reich. Diese Teilidentität in Bezug auf die räumliche Ausdehnung ging allerdings am 3. Oktober 1990 durch die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten Bundesrepublik Deutschland und Deutsche Demokratische Republik, in eine Subjektidentität über. Der Staatsrechtler Prof. Dr. Klaus Stern von der Universität Köln schreibt dazu in seinem Buch "Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland - Band V": "Es ist nunmehr ein einheitlicher Staat Bundesrepublik Deutschland entstanden, der die Gebiete der (alten) Bundesrepublik und der DDR umfasst. Durch die Änderung der Präambel und des Art. 146 GG (alte Fassung) sowie die Aufhebung des Art. 23 GG a.F. ist das Wiedervereinigungsziel insgesamt erfüllt. Weitere Gebiete, die beitreten könnten, gibt es weder nach dem geltenden Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland noch nach dem Völkerrecht. Für die Einbeziehung anderer Gebiete des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, auf die Art. 23 Satz 2 GG (alte Fassung) abgehoben hatte, besteht keine Rechtsgrundlage mehr. Die Bundesrepublik Deutschland ist in dem durch ihre Verfassung und das Völkerrecht festgelegten Gebietsumfang identisch mit dem fortbestehenden Deutschen Reich geworden. Aus der bisherigen Teilidentität ist eine volle Subjektsidentität geworden. Die Bundesrepublik trat damit in die Rechts- und Pflichtenstellung des Deutschen Reiches in vollem Umfang ein." Die Bundesrepublik hat also die Rechte und Pflichten des Deutschen Reiches in vollem Umfang übernommen. Das heißt, eines Deutschen Reiches bedarf es nicht mehr, zumal dies ohnehin nur ein anderer Name für den deutschen Staat wäre. Diese Ansicht ist in der Rechtswissenschaft unbestritten. Anerkennung der polnischen Westgrenze (Oder-Neiße-Linie) Top An dieser Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Deutsche Demokratische Republik bereits am 1950 im Görlitzer Vertrag die Oder-Neiße Linie als Polens Ostgrenze anerkannte. Am 6. Juli 1950 unterschrieben der Ministerpräsident der DDR, Otto Grotewohl, und der polnische Ministerpräsident Jozef Cyrankiewicz in Zgorzelec, dem nunmehr polnischen Teil der an der Lausitzer Neiße gelegenen Stadt Görlitz, den Görlitzer Vertrag. Der im Rahmen eines feierlichen Staatsaktes unterschriebene Vertrag beinhaltete die Markierung "der festgelegten und bestehenden deutsch-polnischen Staatsgrenze an der Oder und an der Lausitzer Neiße“. [13] Die Bundesrepublik dagegen erkannte erst 1970 im Warschauer Vertrag, der am 7. Dezember 1970 unterschrieben und am 17. Mai 1972 vom Bundestag ratifiziert wurde, und später bei der KSZE-Schlussakte über die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa am 1. August 1990 von Helsinki, die Oder-Neiße-Linie als faktisch unverletzliche Westgrenze Polens an. Der Warschauer Vertrag wurde am 7. Dezember 1970 vom Kanzler der Bundesrepublik Deutschland, Willy Brandt (SPD), und den Ministerpräsidenten der Volksrepublik Polen, Józef Cyrankiewicz, unterschrieben und am 17. Mai 1972 vom Bundestag ratifiziert. Dabei wurde eine endgültige Entscheidung allerdings von einem Friedensvertrag abhängig gemacht. [14] An dieser Stelle soll nicht weiter auf die KSZE-Schlussakte von Helsinki eingegangen werden. siehe: [15] Im Warschauer Vertrag bestätigen die Vertragsparteien die auf der Potsdamer Konferenz zwischen den Siegermächten vereinbarte Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens. Die beiden Länder bekräftigen, dass ihre Grenzen unverletzlich sind und sie verpflichteten sich, keine Gebietsansprüche zu erheben. Außerdem bekannten sie sich zur Gewaltfreiheit im Sinne der Vereinten Nationen. [16] Ein Rückkehrrecht für die Vertriebenen oder Minderheitenrechte für die in der Heimat verbliebenen Deutschen wurden nicht vereinbart und wurden von deutscher Seite auch nicht gefordert. Noch 1963 hatte Willy Brandt die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze in einem Grußwort an das Deutschlandtreffen der Schlesier mit den Worten "Verzicht ist Verrat" schroff abgelehnt. [17] Innenpolitisch war der Warschauer Vertrag höchst umstritten. Die CDU/CSU-Opposition warf Bundeskanzler Brandt vor, dass er deutsche Interessen preisgebe und die Bundesrepublik vor Abschluss eines Friedensvertrages gar nicht berechtigt sei, auf die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie zu verzichten. Bei der Abstimmung über die Ostverträge enthielten sich die CDU- und CSU-Abgeordneten der Stimme, und der Bundestag verabschiedete am gleichen Tag einstimmig eine Erklärung, dass der Vertrag eine friedensvertragliche Regelung nicht vorwegnehme, da eine einvernehmliche Änderung der Grenzen möglich sei. An vorderster Stelle gegen die Verträge stand der frühere Bundesverteidigungsminister (1956-1962), spätere Ministerpräsident von Bayern und Kanzlerkandidat der CDU/CSU bei der Bundestagswahl 1980: Franz Josef Strauss. Er war der westdeutsche Politiker, der zu Lebzeiten wie sonst nur noch Herbert Wehner auf der politischen Gegenseite das Publikum polarisierte. Wo er auftrat, war Politik eine Sache des Frontkampfes, in dem Freunde und Feinde klar unterscheidbar waren. Er genoss kultische Verehrung nicht nur in bayrischen Bierzelten, sondern auch in jenen Teilen des Bürgertums, die alles Linke als Bedrohung empfanden. Und für seine Gegner war er eine negative Kultfigur, die Verkörperung des Bösen, der Typus des geistfeindlichen, korrupten Machthabers unter dem Verdacht, ein Sympathisant der Nazis zu sein.“ [18] Nach dem Fall der Mauer am 9. November 1989 in Berlin, der neuen Situation an der innerdeutschen Grenze im Jahre 1989 und dem Wandel des politischen Systems der DDR konnte die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten vollzogen werden. Sie erfolgte am 3. Oktober 1990. Dieser historische Moment war der Höhepunkt der Regierungszeit der Bundeskanzlers Helmut Kohls (CDU). Entschiedener und deutlicher als die Opposition setzte sich Kohl für die Wiedervereinigung ein. Die Wiedervereinigung wurde durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag ermöglicht, der am 12. September 1990 in Moskau vom Außenminister der Sowjetunion, der USA, Frankreichs und Großbritanniens mit ihren zwei deutschen Kollegen (Schewardnadse, Baker, Dumas, Hurd, de Maizière, Genscher) unterzeichnet wurde. In den 2+4-Gesprächen gaben die vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs ihre Kontrolle über Deutschland auf. Im Gegenzug erkannte die Bundesrepublik Deutschland formal die Oder-Neiße-Linie als ihre Ostgrenze an. Nach der deutschen Wiedervereinigung schlossen die Bundesrepublik und Polen am 14. November 1990 den deutsch-polnischen Grenzvertrag, in dem sie die Oder-Neiße-Linie endgültig als Grenze festlegten. [19] Die Bundesrepublik hat also die Rechte und Pflichten des Deutschen Reiches in vollem Umfang übernommen. Das heißt, eines "Deutschen Reiches" bedarf es nicht mehr, zumal dies ohnehin nur ein anderer Name für den deutschen Staat wäre. Diese Ansicht ist in der Rechtswissenschaft unbestritten. Es gibt allerdings auch Kritiker am deutsch-polnischen Grenzvertrag. So sagte Prof. Dr. Christoph Koch, Vorsitzender der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, am 11. April 2005 in einem Interview: "Wenn Sie in den Wortlaut des deutsch-polnischen Grenzvertrags von 1990 hineinsehen, dann erkennen Sie schon in Artikel 1, dass es sich nicht um einen Grenzanerkennungsvertrag handelt, sondern um einen Vertrag zur Bestätigung der Grenze, die zwischen der neuen Bundesrepublik und Polen verläuft. Das heißt, der Vertrag bestätigt die faktische Existenz der Grenze..." [20] Für Irritationen auf polnischer Seite hat zudem das von der CDU-Bundestagsabgeordneten und Vertriebenen-Politikerin Erika Steinbach geplante "Zentrum gegen Vertreibungen" in Berlin und der "Verein Preußische Treuhand" in Gdingen (Gdynia/Polen) gesorgt, der die Interessen enteigneter Grundbesitzer aus Schlesien vor Gericht durchsetzen will. Der polnische Sejm (Parlament) verabschiedete daraufhin im vergangenen Jahr einstimmig eine Resolution über Kriegsreparationen von Deutschland. [21] Wie es scheint, und darauf deutet auch die jüngste Äußerung von Polens am 23. Oktober 2005 neugewähltem Präsidenten Lech Kaczynski hin, der von der Bundesregierung einen Stop der Planungen für ein Vertriebenenzentrum in Berlin fordert, wird uns der Streit um die polnische Westgrenze noch einige Zeit beschäftigen. [22] Streichung von Artikel 23 GG im Jahre 1990 Top Wurde durch die Streichung des Art. 23 GG im Jahre 18.07.1990 der Geltungsbereich des Grundgesetzes abgeschafft - und somit ebenfalls die Bundesrepublik Deutschland? [23] Nun möchte ich mich der Frage zuwenden, ob durch die Streichung des Art. 23 GG a.F. im Jahre 1990 der Geltungsbereich des Grundgesetzes abgeschafft und somit ebenfalls die Bundesrepublik Deutschland selber als Völkerrechtssubjekt abgeschafft wurde. Leben wir seit dem ohne eine gültige Verfassung? Sind damit auch alle Gesetze und Völkerrechtsverträge, darunter natürlich auch die Wiedervereinigung, ungültig? Die Behauptung der Reichsideologen, dass der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes spätestens mit der Streichung des Artikel 23 am 18.07.1990 durch die USA, veröffentlicht u.a. am 23.09.1990 im Bundesgesetzblatt, erloschen ist, stellt politischen Sprengstoff dar. Auch der Einigungsvertrag, d.h. die Wiedervereinigung, soll aus diesem Grunde nicht wirksam geworden sein. Damit etwas deutlicher wird, wie dieser Artikel 23 GG (alte Fassung: 23. Mai 1949) aussieht, soll er hier noch einmal wiederholt werden:
Einige Reichsideologen behaupten, die Streichung des Artikel 23 GG a.F. gehe auf den damaligen US-Außenminister James Baker zurück. Er soll veranlasst haben, den Artikel aus dem Grundgesetz zu streichen. Dieses ist aber nicht möglich, da das Grundgesetz in Artikel 79 (2) solch eine Grundgesetzänderung nicht vorsieht. Grundgesetzänderungen bedürfen der Zustimmung von je 2/3 der Mitglieder von Bundestag und Bundesrat. Damit ist diese Begründung der Reichsideologen natürlich hinfällig. [24] Es ist mithin laut Grundgesetz unmöglich, daß ein Minister eines fremden (wenn auch befreundeten) Staates einfach so ein paar Artikel streicht. Grundgesetzänderungen sind nur mit 2/3-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat möglich. Die behauptete Streichung des Art. 23 GG a.F. durch den damaligen US-Außenminister Baker ist folglich nichts mehr als ein Märchen. Was allerdings in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben soll, ist die Rolle Polens bei der deutschen Wiedervereinigung. Polen forderte nämlich zunächst, die Verfassung des vereinten Deutschlands solle keinerlei Hinweise mehr auf ein Deutschland in den Grenzen von 1937 enthalten. Im Artikel 23 GG a.F. heißt es ja, dass das Grundgesetz in anderen Teilen Deutschlands (sollte damit auch Schlesien, Pommern und Ostpreußen gemeint sein?) nach deren Beitritt in Kraft zu setzen ist. Man wollte dies als Garantie für seine bestehende Westgrenze wissen. (vgl. Albrecht [25]). Wenn also überhaupt ein Außenminister Artikel 23 GG a.F. hätte streichen wollen, dann doch bitte der polnische, möchte man den Reichsideologen vorhalten. Allerdings machte der polnische Außenminister Skubiszwski schließlich nach Gesprächen mit Außenminister Genscher einen "Rückzieher" und gab sich mit einem deutsch-polnischen Grenzvertrag zufrieden, was Albrecht als "totale Niederlage" der Polen bezeichnet (vgl. Albrecht [26]). Im Ergebnis erklärten sich jedoch alle 6 Außenminister auf der 2+4-Konferenz damit einverstanden, daß in der Verfassung des vereinten Deutschlands jedenfalls der Hinweis auf die deutsche Einheit nach der Präambel und die Beitrittsmöglichkeit nach Art. 23 nicht mehr enthalten sein sollte (Kiessler/Elbe [27]) Und wenn man sich den Artikel 23 in der Fassung von 1990 ansieht, so ist dort jeder Hinweis auf den Geltungsbereich und eine Wiedervereinigung erloschen. [28] Ergänzungsfrage Fest steht, dass Artikel 23 GG a.F. gestrichen wurde. War damit ebenfalls der räumliche Geltungsbereich (Bundesländer der BRD) des Grundgesetzes und damit die Existenz der Bundesrepublik Deutschland erloschen? Die Reichsideologen setzen für die Streichung von Artikel 23 GG a.F. als Datum den 18. Juli 1990 an, mithin deutlich vor dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland am 03. Oktober 1990 und behaupten darum, dass die Wiedervereinigung und alle juristischen Handlungen seit dem 18. Juli 1990 rechtswidrig sind, da die BRD seit diesem Datum ohne Grundgesetz besteht. (Ich möchte an dieser Stelle nicht näher auf die unterschiedlichen Ansichten über das Datum der Streichung von Artikel 23 a.F. eingehen. Bitte bei faq.kkr.de nachlesen [29]) Haben die Reichsideologen also doch recht und 1. Existiert die Bundesrepublik wirklich seit
dem 18. Juli 1990 nicht mehr? Antwort Die Funktion des Artikel 23 GG a.F. wurde zum einen in der Statuierung (Festschreibung) eines Wiedervereinigungsgebots gesehen, worauf auch das Wörtchen "zunächst" (siehe Artikel 23 GG a.F. Absatz 1) sowie der zweite Absatz hindeuten. Zum anderen schränkte er die Geltung des Grundgesetzes räumlich ein, nämlich auf die Bundesländer der BRD. Die Bundesrepublik Deutschland betrachtet sich also als identisch mit dem Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich". Aufgrund der deutschen Teilung war räumlich jedoch lediglich eine Teilidentität gegeben. Insofern hatte Artikel 23 GG a.F. auch Klarstellungsfunktion. Das Bundesverfassungsgerichts schrieb dazu in der vielzitierten Entscheidung zum Grundlagenvertrag (BVerfGE 36, 1 ff.) vom 31.7.1973 [30]: "Art. 23 GG bestimmt: "Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiet der Länder ... In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen." Dass diese Bestimmung in einem inneren Zusammenhang mit dem Wiedervereinigungsgebot steht, liegt auf der Hand. Doch darauf kommt es hier nicht an. Die Bestimmung hat ihre eigene Bedeutung und gehört nach ihrem Inhalt zu den zentralen Vorschriften, die dem Grundgesetz sein besonderes Gepräge geben. Sie besagt, dass sich diese Bundesrepublik Deutschland als gebietlich unvollständig versteht, dass sie, sobald es möglich ist und die Bereitschaft anderer Teile Deutschlands zum Beitritt vorliegt, von sich aus kraft dieser Verfassungsbestimmung das dazu Nötige zu tun verpflichtet ist, und dass sie erst "vollständig" das ist, was sie sein will, wenn die anderen Teile Deutschlands ihr angehören. Dieses "rechtlich Offensein" gegenüber dem erstrebten Zuwachs liegt spezifisch darin, dass sie, die Bundesrepublik, rechtlich allein Herr der Entschließung über die Aufnahme der anderen Teile ist, sobald diese sich dafür entschieden haben beizutreten." Sehen wir uns an, was es für Folgen nach sich zöge, wenn ein Grundgesetzartikel gestrichen wird, in dem die Länder aufgezählt sind, für die das Grundgesetz zunächst gilt. Müsste dies zum Untergang des Staates führen, der sich dieses Grundgesetz gegeben hat? Nein, natürlich nicht! Laut Staats- und Verfassungsrechtler, Professor Dr. Jörn Ipsen's Buch "Staatsrecht I", 6. Auflage 1994 gilt: "Aus der Sicht des Völkerrechts ist der Staat ein Völkerrechtssubjekt, dessen konstituierende Merkmale das Staatsgebiet, das Staatsvolk und die Staatsgewalt bilden." [31] Dies bedeutet im Klartext: Die Staatsqualität ist immer dann zu bejahen, wenn ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt gegeben sind. Ob dieser Staat in seiner Verfassung einen Geltungsbereich verankert hat, ja, ob er überhaupt eine Verfassung hat, ist völlig unerheblich. Interessant ist bei dieser Frage auch ein Blick über den Tellerrand, zum Beispiel nach England. Niemand würde allen Ernstes behaupten, England gebe es nicht, weil es dort keine geschriebene Verfassung (wie das Grundgesetz), also auch keinen schriftlich festgehaltenen Geltungsbereich, gibt. Halten wir als Zwischenergebnis also fest: Die Bundesrepublik Deutschland kann selbstverständlich auch ohne explizite Erwähnung eines Geltungsbereiches existieren. Um einem Staat die Staatsqualität zuzusprechen, bedarf es nicht einer expliziten Erwähnung seines Geltungsbereiches in dessen Verfassung, sondern der drei Elemente Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt, welche für die Bundesrepublik Deutschland unstrittig vorhanden sind. Die Streichung des Artikel 23 GG (a.F.) hatte folglich keinerlei Auswirkungen auf den Bestand der Bundesrepublik Deutschland. Und noch etwas haben die Reichsideologen übersehen. Nämlich die Präambel. Sehen wir uns noch einmal die Präambel in der alten Fassung vom 23. Mai 1949 an, die erst durch Art.4 des Einigungsvertrages am 31.08.90 (BGBl_II_90,889) neu gefasst wurde:
Und wie man sieht, ist auch in der Präambel genau so wie im Artikel 23 GG a.F. ein Geltungsbereich. Merkwürdigerweise wird aber der Geltungsbereich in der Präambel nicht von den Reichsideologen beanstandet. Im übrigen sei auf die neue Fassung der Präambel nach der Vereinigung verwiesen, in der es im zweiten Satz heißt:
Auch in der neuen Präambel gibt es also einen Geltungsbereich. Dieser Geltungsbereich ist allerdings um die neuen Bundesländer der Deutschen Demokratischen Republik erweitert worden. An dieser Stelle möchte ich die Diskussion beenden. Ich meine, die Fragen, ob das Deutsche Reich nach 1945 weiter existierte, ob die Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches zu betrachten ist und ob durch die Streichung der Artikels 23 GG a.F. das Grundgesetz und die Bundesrepublik Deutschland abgeschafft wurden, dürften damit eindeutig beantwortet sein. Zum Schluss soll aber noch eine kurze Zusammenfassung erfolgen. Frage 1: Existierte das Deutsche Reich nach 1945 weiter? Antwort: Ja, das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich bestand auch nach 1945 in den Grenzen von 1937 weiter fort. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich als ein Teil Deutschlands 1948 neu organisiert, ist darum in Bezug auf das Völkerrechtssubjekt Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich, in Bezug auf die räumliche Ausdehnung allerdings nur teilidentisch. Mit dem Gedanken an die Wiedervereinigung, der von der Bundesrepublik Deutschland sowohl in der Präambel als auch im Artikel 23 GG a.F. deutlich zum Ausdruck gebrachte wurde, sollte die Teilidentität in eine volle Subjektidentität überführt werden. Dieses geschah 1990 durch die Wiedervereinigung der Bundesrepublik mit der Deutschen Demokratischen Republik. Gleichzeitig endete das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich. Einerseits hatten sich die BRD und die DDR wiedervereinigt und andererseits hatte sowohl die DDR als auch die BRD die Ostgrenze Polens anerkannt. Frage 2: Ist die Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches? Antwort: Nein, denn das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich ist nicht erloschen. Es bestand auch nach 1945 weiter. Die Bundesrepublik Deutschland hätte 1945 nur Nachfolger des Deutschen Reiches werden können, wenn das Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich erloschen wäre. Mit dem Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970, der KSZE-Schlussakte von Helsinki, über die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, am 1. August 1990, dem 2+4-Vertrag vom 12. September 1990 und der Wiedervereinigung am 14. November 1990, haben die Bundesrepublik Deutschland und Polen Schritt für Schritt den deutsch-polnischen Grenzvertrag abgeschlossen und damit endgültig die Oder-Neiße-Linie als deutsch-polnische Grenze anerkannt. Damit ist das Deutsche Reich erloschen und die Bundesrepublik Deutschland hat alle Rechte und Pflichten des Deutschen Reiches übernommen. Frage 3: Wurde durch die Streichung des Art. 23 GG a.F. im Jahre 1990 der Geltungsbereich des Grundgesetzes abgeschafft - und somit ebenfalls die Bundesrepublik Deutschland? Antwort: Nein, denn zur Änderung des Artikel 23 GG a.F., in dem der Geltungsbereich des Grundgesetzes festgelegt ist, hätte es einer 2/3 Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat bedurft. Einige Reichsideologen hatten ja behauptet, der amerikanische Außenminister Baker hätte Artikel 23 GG a.F. eigenmächtig gestrichen. Weiter ist für die Rechtmäßigkeit eines Staates kein Geltungsbereich erforderlich. Hierfür sind allenfalls die drei Elemente Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt erforderlich. Somit wurde also, durch die Streichung der Artikel 23 GG a.F. und dem nahtlosen Übergang des Artikel 23 GG (neue Fassung) also weder das Grundgesetz noch die Bundesrepublik abgeschafft. [01] Frank Schmidt: Ist das
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